Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Abwehrklausel
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle zwischen der BCF Werbeagentur, Inhaberin: BCF GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführerin Frau Lotte Berg (B.A. in Media Management), Pierstraße 1, 50997 Köln, (im Folgenden: BCF) und dem jeweiligen Vertragspartner (im Folgenden: Besteller) abgeschlossenen Verträge.
1.2. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen im Sinne des §§ 14, 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder abweichende AGB des Bestellers gelten nur mit schriftlicher Zustimmung von BCF. Dies gilt auch, wenn BCF Leistungen vorbehaltlos ausführt.

2. Leistungserbringung, Vergütung, Abnahme, Fälligkeit der Vergütung
2.1. Soweit nicht anders vereinbart kann BCF die Leistungen auch durch Mitarbeiter, Vertreter, Subunternehmer und andere zur Vornahme der Leistungen geeignete Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen.
2.2. Hat BCF die vertraglich vereinbarten Leistungen erbracht, werden diese dem Besteller zur Überprüfung und Abnahme zur Verfügung gestellt. Nach erfolgreich durchgeführter Überprüfung hat der Besteller unverzüglich die Abnahme zu erklären oder BCF festgestellte Mängel mitzuteilen (wesentliche Verpflichtung). Die Überprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistung in allen wesentlichen Punkten die vertraglich vorgesehenen Anforderungen erfüllt.
2.3. Stellt der Besteller wesentliche Mängel fest, setzt er BCF eine angemessene Frist, die Mängel zu beseitigen. Nach deren Beseitigung stellt BCF die Leistung erneut zu Überprüfung und Abnahme zur Verfügung. Während der Überprüfung festgestellte nicht wesentliche Abweichungen von den vertraglich festgelegten Anforderungen berechtigen den Besteller nicht zur Verweigerung der Abnahme. Als nicht wesentliche Abweichungen gelten insbesondere Fehler, die keinen oder nur einen unerheblichen Einfluss auf die Funktionalität oder Verfügbarkeit der Leistung haben. Hierzu gehören z. B. Fragen des Geschmacks bei der Erstellung von Werbemitteln (künstlerische Freiheit).
2.4. Erklärt der Besteller nicht unverzüglich die Abnahme, kann BCF ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Abgabe dieser Erklärung setzen. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Besteller innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung nicht schriftlich spezifiziert. Mit Zahlung oder Nutzung der Leistung gilt die Abnahme ebenfalls als erfolgt.

3. Rechteeinräumung, Eigentumsvorbehalt, Quellmaterial
3.1. Die Leistungen von BCF dürfen erst nach Zahlung der gesamten Vergütung und nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang genutzt werden. Die Rechteeinräumung erfolgt auch dann aufschiebend bedingt durch vollständige Zahlung, wenn BCF aus anderen Vertragsbeziehungen Forderungen zugegen den Besteller stehen. Als vereinbarter Zweck gilt nur der zwischen den Parteien bei Vertragsabschluss erkennbar gemachte Zweck. Jede weitergehende oder anderweitige Nutzung ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BCF und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungsentgelts gestattet. Der Besteller erteilt auf Verlangen Auskunft über Art und Umfang der Nutzungen.
3.2. Die Leistungen von BCF dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung als Ganzes oder in Teilen, im Original oder bei einer gestatteten Vervielfältigung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung bearbeitet oder umgestaltet werden. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig. Die eingeräumten Nutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von BCF an Dritte abgetreten werden.
3.3. Bei Verkäufen behält sich BCF das Eigentum an den gelieferten Waren bis zum Erlöschen sämtlicher Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für bedingt und künftig entstehende Forderungen von BCF aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
3.4. Eine Übergabe von Dateien, die BCF zur Erbringung der Leistungen erstellt hat, als Ganzes oder in Teilen, kann der Besteller nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verlangen. Das Eigentum am Material (z. B. Datenträger, Layouts, digitale Vorlagen und Dateien – unabhängig von der jeweils benutzten Software –, Entwürfe) liegt uneingeschränkt bei BCF.

4. Freigabe, Rechte Dritter, Haftung, Gebühren- und Abgabepflichten
4.1. Die Freigabe der Veröffentlichung obliegt dem Besteller. Er verpflichtet sich, die Leistungen vorher umfassend auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen. Mit der Vervielfältigung oder Veröffentlichung der Leistungen übernimmt der Besteller die Verantwortung.
4.2. Beauftragt der Besteller BCF mit der Nutzung bzw. Bearbeitung vorbestehender Werke Dritter (z. B. Texte, Musik, Drehbücher, Werke der Bildenden Kunst), sichert er den Erwerb aller erforderlichen Nutzungsrechte zu. Der Besteller steht dafür ein, dass der Erfüllung der vertragsgegenständlichen Pflichten durch BCF keine Rechte Dritter oder vertraglichen Beziehungen zu Dritten entgegenstehen und keine gesetzlichen Bestimmungen verletzt werden, wie z. B. des Urheberrecht- und Markenrechts. BCF haftet nicht für wettbewerbs-, marken- und design-/geschmacksmusterrechtliche Zulässigkeit oder Schutz- bzw. Eintragungsfähigkeit.
4.3. BCF haftet für sich oder einen Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalspflicht). Wesentlich ist eine Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf. Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalspflicht haftet BCF für sich und Erfüllungsgehilfen nur für solche Schäden, die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar waren.
4.4. Eine eventuelle Haftung von BCF für das Fehlen zugesicherter oder garantierter Eigenschaften sowie aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
4.5. Der Besteller wird BCF keine (Original-) Daten oder Programme, auch z. B. auf einer Festplatte, übersenden, sondern stets eine Kopie davon. Er wird den Verlust von Daten und Programmen unverzüglich gegenüber BCF mitteilen. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet BCF nur im Rahmen der Ziffern 4.3 und 4.4 und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Bestellers, insbesondere die tägliche Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.
4.6. Der Besteller ist selbst verantwortlich für etwaige Gebühren der Verwertungsgesellschaften, z. B. der GEMA, oder Abgabepflichten, z. B. an die Künstlersozialkasse (KSK).
4.7. Verstößt der Besteller gegen die Bestimmungen dieser Ziffer, stellt er BCF von sämtlichen hieraus resultierenden Ansprüchen frei und trägt die Kosten. Hiervon erfasst sind auch die notwendigen Kosten für die Rechtsverteidigung und –verfolgung.

5. Urheberbezeichnung, Namens- und Referenznennung, Vertraulichkeit

5.1. BCF kann eine angemessene Urheberbezeichnung verlangen, z. B. bei einer Website in angemessener Schriftgröße im Impressum mit Logo von BCF und aktivem Link auf www.b-cf.de.
5.2. BCF darf den Besteller auf der Website oder in anderen Medien mit dessen Kennzeichen (Wortmarke, Bildmarke etc.) als Referenzkunden aufführen und die erbrachten Leistungen ganz oder in Teilen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben oder auf sie hinweisen. Ziffer 5.1 Satz 1 gilt nicht, soweit ausdrücklich anders vereinbart oder wenn der Besteller ein nachvollziehbares entgegenstehendes Interesse geltend macht.
5.3. Der Besteller wird alle im Zusammenhang mit den Leistungen von BCF mitgeteilten oder übersandten Informationen wie z. B. Konzepte, Ideen, Textentwürfe, Skizzen, streng vertraulich behandeln. Er trifft alle Maßnahmen, um deren Kenntnisnahme und Verwertung durch Dritte zu verhindern. Der Besteller verpflichtet sich, die Informationen oder wesentliche Teile daraus nicht ohne Zustimmung von BCF umzusetzen, zu reproduzieren oder in anderer Weise selbst zu verwerten oder durch Dritte verwerten zu lassen.

6. Datenschutz
6.1. Für die Leistungen von BCF sind Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten erforderlich. Diese sind durch den Besteller bei Vertragsabschluss korrekt zu übermitteln. Die Daten werden vertraulich entsprechend den datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
6.2. Zu den Daten gemäß Ziffer 6.1 gehören Name und Anschrift des Bestellers, Art der Leistungen, E-Mail-Adresse und Telefonnummer. Zusätzliche Daten können freiwillig angegeben werden. Der Besteller ist berechtigt, der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten nach Beendigung des Vertragsverhältnisses zu widersprechen. Weitere Informationen zu Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit der Website www.b-cf.de finden sich in deren Datenschutzerklärung.

7. Schlussbestimmungen
7.1. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.
7.2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von BCF.
7.3. Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich entspricht.

AGB (2019) der BCF GmbH, vertreten durch deren Geschäftsführerin Frau Lotte Berg (B.A. in Media Management), Pierstraße 1, 50997 Köln, Tel.: 02236 3313157, Fax: 02236 3313158, Registergericht: Amtsgericht Köln, Registernummer: HRB 886638.